Gut aufgestellt für Vormundschaftsreform

Personelle und gesetzliche Veränderungen im Bereich der Vormundschaften
Team der KJF Vormundschaften
Das Team der KJF Vormundschaften. Hinten von links: Sonja Elster, Nicole Samberger, Katharina Maier, vorne von links: Angela Glettler und Patricia Wetzel. Foto: KJF Augsburg
5. April 2023

Das Team Vormundschaften der KJF Augsburg hat sich zu Jahresbeginn verstärkt. Seit 1. Februar komplettiert Angela Glettler das fünfköpfige Team an der KJF Zentrale. Sie wird seither von den erfahrenen Kolleginnen Sonja Elster (Teamleitung), Nicole Samberger, Patricia Wetzel und der neuen Abteilungsleiterin, Katharina Maier, in die verantwortungsvolle Aufgabe der Vormundschaft eingearbeitet.

Durch die Vormundschaftsreform haben sich zum 1. Januar 2023 auch gesetzliche Änderungen ergeben. Diese ermöglichen eine persönliche Bestellung einzelner Mitarbeitenden zur Vormundin / zum Vormund beziehungsweise zur Ergänzungspflegerin / zum Ergänzungspfleger. Während bislang immer allgemein der Verein und keine Person bestellt wurde, ist dies jetzt ausdrücklich anders geregelt. Die Tätigkeit der Mitarbeitenden muss nun genau dokumentiert werden, um vom Familiengericht vergütet werden zu können. Bisher hat die KJF Augsburg das Führen von Vormundschaf-ten zu einem großen Teil aus Eigenmitteln finanziert.

Wohl der Mündel steht im Mittelpunkt

Schon seit Gründung der KJF Augsburg im Jahr 1911 sind Vormundschaften und Pflegschaften Kernelemente der Arbeit des Sozialunternehmens. Besonders wichtig ist den Mitarbeitenden hierbei seit jeher die Beziehungskonstanz und Verlässlichkeit. Zieht beispielsweise ein Mündel um, wird die Vormundschaft dennoch weitergeführt, auch wenn dies längere Wege für die jeweilige Vormundin bedeuten. Hier stehen das Wohl des Mündels und die gewachsene Beziehung im Vordergrund.

Darüber hinaus stärkt die Reform die Rechte der Mündel. So werden die Kinder und Jugendlichen mit einer Vormund- oder Pflegschaft aktiver miteinbezogen. Dies beginnt mit der Beteiligung bei der Auswahl des Vormundes: der Wille des Kindes, seine familiären Beziehungen, seine persönlichen Bindungen, sein religiöses Bekenntnis und sein kultureller Hintergrund stehen nun an erster Stelle unter den zu berücksichtigenden Umständen bei der Auswahl eines Vormundes. Dies sollen auch im weiteren Verlauf die Leitplanken bei der Führung der Vormundschaft oder Pflegschaft sein.

Der monatliche Mündelbesuch durch Vormünder oder Pfleger*innen wurde im neuen Gesetz von einer Verpflichtung des Vormundes zu einem Recht des Mündels umformuliert und ist ein ganz elementarer Baustein in der Beziehungspflege mit dem Kind und Grundlage für die Entschei-dungen, die von der Fachkraft zum Wohle des Kindes getroffen werden müssen. Für das Team der KJF Vormünder ist der monatliche Mündelbesuch und die ebenfalls im reformierten Vormundschaftsrecht betonte Beteiligung an den sie betreffenden Angelegenheiten eine Selbstverständlichkeit und bereits gelebte Praxis.

Gute Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Familiengerichten

Ganz neu im Gesetz geschaffen ist die Möglichkeit einer vorläufigen Vormundschaft für drei bis maximal sechs Monate, wenn noch geklärt werden muss, wer langfristig zum Vormund oder Pfleger bestellt werden kann. Diese spezielle Aufgabe kann nur von Jugendämtern oder Vormund-schaftsvereinen übernommen werden. Dem Team der KJF Vormundschaften ist die gute Zusammenarbeit und der Austausch mit den Jugendämtern und Familiengerichten im Augsburger Raum sehr wichtig – vor allem bezüglich der Neuerungen durch die Reform.

Das Team der Vormundschaft bei der KJF Augsburg verfügt über große fachliche, pädagogische Expertise und Erfahrung. Die Mitarbeitenden pflegen engen Kontakt zu ihren jeweils rund 25 bis 30 Mündeln und tauschen sich regelmäßig mit Kooperationspartner*innen wie Pflegeeltern, Wohngruppen, Schulen, Ärzt*innen und allen, die im Leben des Kindes und für den übertragenen Sorgerechtsbereich eine Rolle spielen, aus.