Markus Mayer verstärkt Hochschulrat der Technischen Hochschule Augsburg

Der Vorstandsvorsitzende der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. begleitet künftig die strategische Ausrichtung der Technischen Hochschule Augsburg.
Auf dem Bild (v.l.): Ramona Meinzer (Vorsitzende der Geschäftsführung der Aumüller Aumatic GmbH und Vorsitzende des Hochschulrats der THA), Markus Mayer (Vorstandsvorsitzender der KJF Augsburg), Prof. Dr. Dr. h. c. Gordon Thomas Rohrmair (Präsident der Technischen Hochschule Augsburg). Foto: hoch3media / Technische Hochschule Augsburg
24. November 2023

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat Markus Mayer, Vorstandsvorsitzender der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. (KJF Augsburg), in den Hochschulrat der Technischen Hochschule Augsburg (THA) bestellt. „Es ist für mich eine große Ehre und Verantwortung, Teil des Hochschulrats der Technischen Hochschule Augsburg zu sein und meinen Beitrag zur Weiterentwicklung dieser renommierten Hochschule leisten zu dürfen“, sagt Markus Mayer, der seit 2013 als Vorstandsvorsitzender die Verantwortung für eines der größten bayerischen Sozialunternehmen mit rund 4.800 Mitarbeitenden trägt. „Als großer Arbeitgeber in den Bereichen Soziales, Medizin, aber auch Wirtschaft leisten wir gerne einen Beitrag zur engen Verzahnung von Theorie und Praxis." 

Hochschulrat als höchstes Gremium

Neben Markus Mayer werden auch Regina Weinmann, Partnerin bei PRIMEPULSE SE sowie Kommunikationsberaterin Kristina Faßler das höchste Gremium der THA als neue Mitglieder unterstützen. Der Hochschulrat setzt sich aus zwanzig Mitgliedern zusammen: zehn internen Vertreter*innen, bestehend aus dem Senat der Hochschule, und zehn externen Mitgliedern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Die Amtszeit der externen Mitglieder beträgt vier Jahre und ist auf maximal zwei Perioden begrenzt. Der Hochschulrat besitzt eine Aufsichtsratsfunktion, beschließt über Einrichtungen, Änderungen oder Aufhebungen von Studiengängen oder Haushaltsfragen sowie die Grundordnung und den Hochschulentwicklungsplan der Hochschule und steht der Hochschulleitung bei der strategischen Ausrichtung der Hochschule beratend zur Seite.