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Der gesetzlichen Rahmen des IFD ist im im SGB IX, §§109 ff beschrieben. Die Integrationsfachdienste sind im Auftrag des Integrationsamtes, der Arbeitsagenturen, der ARGEn, Rententräger, Berufsgenossenschaften, und weiterer Rehaträger für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben tätig. Der IFD arbeitet Einzelfallbezogen nach dem Ansatz des Casemanagements. Der IFD bietet ein Integrationskonzept mit größtmöglicher Selbstbestimmung und dem Ziel für Menschen mit Behinderung die größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erreichen. Mehr unter www.ifd-schwaben.de
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