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Während der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger sind Sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses Mitarbeiter der Einrichtung Ihrer Praxisstätte. Für diese Tätigkeit erhalten Sie eine Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Dabei wird eine wochendurchschnittliche Arbeitszeit von 25 Stunden zu Grunde gelegt. Ebenfalls nach AVR ist Ihr Jahresurlaub geregelt. Die Regelung der Arbeitszeit und der Vergütungspraxis ist in jedem Falle Bestandteil des Ausbildungsvertrages.
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