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Der Kostenaufwand unseres Trägers ist erheblich und wird durch staatliche Zuschüsse nur zum Teil gedeckt. Deshalb kann auf ein Schulgeld nicht verzichtet werden. Dieses beträgt aktuell monatlich 143 Euro. Der Betrag vermindert sich allerdings durch eine individuelle Förderung von Seiten der Regierung von Schwaben auf 77 Euro, sofern keine anderweitige individuelle Förderung aus öffentlichen Mitteln (z.B. über die Agentur für Arbeit) erfolgt. Eine Bezuschussung der Maßnahmekosten nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG = "Meisterbafög") fällt nicht unter die Einschränkung "anderweitige individuelle Förderung". Im Einzelfall kann auf Antrag eine teilweise Stundung des Schulgeldes gewährt werden. Hierüber informiert die Schulleitung. Auf jeden Fall kommen aber eine Aufnahmegebühr (51 Euro) und eine Prüfungsgebühr (51 Euro), die Kosten für Lehrbücher, Kopien eigener Referate und Ihrer Facharbeit, für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei Exkursionen sowie ein jährliches Materialgeld von 77 Euro auf Sie zu.
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