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Ziel der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger ist Ihre Befähigung, selbständig und eigenverantwortlich Menschen zu begleiten, zu erziehen, zu bilden und zu unterstützen, die es wegen einer sozial oder organisch bedingten Beeinträchtigung oder Behinderung schwer haben, am Leben der Gemeinschaft teilzuhaben und zu persönlicher Sinnerfüllung zu finden. Die Fähigkeiten, die Sie im Einzelnen während der Ausbildung erwerben sollen, können als persönliche Kompetenz, Sozialkompetenz und fachlich-methodische Handlungskompetenz zusammengefasst werden. Dazu gehören insbesondere: - das Wahrnehmen, Bedenken und Weiterentwickeln Ihrer Einstellungen, Zielsetzungen und Handlungsweisen im persönlichen Leben und im Umgang mit den Ihrer Betreuung anvertrauten Menschen;
- das Verstehen der betroffenen Menschen in ihren persönlichen und sozialen Lebens- und Lernfeldern;
- die Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team der Kollegen, mit anderen Berufsgruppen sowie mit Angehörigen;
- die gemeinsame Suche nach neuen Wegen mit den Betroffenen und denen Angehörigen;
- die gezielte Mitarbeit bei der Gestaltung der an einem individuellen Hilfeplan orientierten Lebenswelt und entsprechender Handlungskonzepte in methodisch differenzierten Schritten;
- die Bereitschaft und Fähigkeit, die Strukturen und Abläufe der Einrichtung zu verstehen und notwendige Verwaltungsaufgaben mit zu übernehmen;
- das Erstellen von Berichten und das Anfertigen und Auswerten von Dokumentationen im Sinne der Fortschreibung des individuellen Hilfeplans;
- das Verstehen und Umsetzen berufspolitischer Zusammenhänge und Anliegen und deren Einbindung in die Kultur und Organisation der Einrichtung und des Trägers.
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