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Erziehungs- und Jugendhilfeverbund

Anmeldung

Verfahren und Fristen

  • Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt durch ein persönliches Anmeldegespräch. Ihr Kind wird auf der Warteliste notiert.
  • Ist ein Hortplatz frei, folgt zusätzlich ein Aufnahmegespräch in welchem persönliche Daten, Bankverbindungen, Erwartungen etc. festgehalten werden. Zudem gibt es ein Kennen lernen der Räume und des Personals.

Die Eltern sind verpflichtet mindestens 20 Stunden zu buchen. Das aufgenommene Kind muss sich in der Kernzeit 13.00- 16.30 Uhr im Hort befinden.

Die Buchungszeit kann 1 Mal im Jahr verändert werden.

Kündigung

Aus bestimmten Gründen besteht für die Eltern als auch für das Hortteam die Möglichkeit eine Kündigung auszusprechen.Kündigungsgründe seitens des Hortteams sind in der Hortordnung festgelegt und werden mit den Eltern im Aufnahmegespräch durchgelesen.

Während des Schuljahres haben die Eltern die Möglichkeit den Hortplatz zu kündigen, allerdings mit einer  4 -wöchigen Kündigungsfrist. Die letzte Kündigungsmöglichkeit während des Jahres ist der 1. Mai.